Ausbildungsbescheinigungen

Rechtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung sind:

die abgeschlossene Teilnahme am vorgeschriebenen theoretischen Unterricht die Übergabe einer Ausbildungsbescheinigung an den Prüfer vor der theoretischen Prüfung.

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Antragsunterlagen

Sie benötigen:

Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Hier downloaden

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Unterricht:

Nörten-Hardenberg Vetternweg 8

Dienstag & Donnerstag 18:00-19:30h
Büro ab 18:00h


Northeim Holzhäuser Straße 29

Montag & Mittwoch 18:30-20:00h
Büro ab 18:00h


Einbeck

Nur Praktische Ausbildung


Ausbildung in:

Göttingen - Northeim - Einbeck


 

Info :  Mobil-Telefon   

 

0172-5600370