Regelungen bei Anhängern

Für das Ziehen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein besonderer Führerschein erforderlich. Allerdings gibt es eine - vor allem für die Besitzer von Wohnwagen - wichtige Ausnahme:

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Regelungen bei Motorrädern

Stufenführerschein

Die Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Direkteinstieg.

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Regelungen bei Kraftwagen

Pkw Die Pkw Klasse B umfaßt Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg ist der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse Cl erforderlich; bei einem Neuerwerb wird diese auf die Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
Bei einem Umtausch erhält der Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 folgende Klassen: B, BE, C1, C1E, M, L.
Somit betrifft die Absenkung der zulässigen Gesamtmasse nur den Neuerwerb.

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Die Fahrerlaubnisklassen

Hier finden Sie die NEUEN Klassen gültg ab 19.01.2013

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Unterricht:

Nörten-Hardenberg Vetternweg 8

Dienstag & Donnerstag 18:00-19:30h
Büro ab 18:00h


Northeim Holzhäuser Straße 29

Montag & Mittwoch 18:30-20:00h
Büro ab 18:00h


Einbeck

Nur Praktische Ausbildung


Ausbildung in:

Göttingen - Northeim - Einbeck


 

Info :  Mobil-Telefon   

 

0172-5600370