Hier finden Sie die NEUEN Klassen gültg ab 19.01.2013

 

Zu Führerschein freien Fahrzeugen zählen die Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Mofa 25) sowie Leichtmofas mit einem Leergewicht bis 30 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h.
Diese Fahrzeuge dürfen dann ohne Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden, wenn der Fahrzeugführer vor dem 01.04.1965 geboren oder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Die Krankenfahrstühle sind - unter Absenkung der Geschwindigkeitsgrenze auf 25 km/h - den Mofas gleichgestellt.
Motorisierte Krankenfahrstühle bis 10 km/h sind fahrerlaubnisfrei; durch eine gesetzliche Definition des Krankenfahrstuhls wird ausgeschlossen, daß Pkw unter diesen Begriff fallen.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 6 km/h führerscheinfrei, so daß insbesondere die auf 6 km/h gedrosselten Pkw der allgemeinen Fahrerlaubnispflicht unterliegen.

AM Mindestalter 16 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH. max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4kW bei Elektromotor

 Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH. max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Diesel-/ Elektromotoren

 Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

  • bbH. max. 45 km/h
  • Hubraum max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

B Mindestalter 18 Jahre - 17 Jahre bei Begleiteten Fahren

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Einschluss AM, L

Wegfall der Bestimmung zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges bei der Anhängerregelung

  BE
  • Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
 

A1 Mindestalter 16 Jahre

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125cm³
  • Leistung max. 11kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h
  • Leistung max. 15kW
  • Einschluss AM
  • Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrer nter 18 Jahre entfällt

A2 Mindestalter 18 Jahre

Krafträder mit

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • Bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
  • Einschluss AM, A1
 

A Mindestalter 20 Jahre (bei Aufstieg von A2 auf A - 21 Jahre für Trikes - 24 für Krafträder im Direkterwerb)

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige KFZ mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotor) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15kW
  • Bei zweijähtigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
  • Einschluss AM, A1, A2
 

C1 Mindestalter 18 Jahre

Kfz ausgenommen KfZ der Klassen AM, A1, A2 und A mit zG über 3500 kg bis max. 7.500 kg

  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Vorbesitz: B
 

C1E Mindestalter 18 Jahre

KfZ der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
  • KfZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
  • zG Anhänger über 3500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
  • Vorbesitz C1

C Mindestalter 21 Jahre 18 Jahre nacherfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach der spezifischen Berufsausbildung

KfZ ausgenommen KfZ der Klassen AM, A1, A2, A mit

  • zG über 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger mit 750 kg
  • Vorbesitz Klasse B
  • Einschluss C1

CE Mindestalter 21 Jahre 18 Jahre nacherfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach der spezifischen Berufsausbildung

KfZ der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger über 750 kg
  • Vorbesitz Klasse C
  • Einschluss: BE, C1E, T, sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

 

D1 Mindestalter 21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach spezifischer Berufsausbildung

KfZ ausgenommen KfZ der Klassen AM, A1, A2, und A

  • Für mehr als 8 aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
  • Länge max. 8 M
  • mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Vorbesitz B

D1E Mindestalter 21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach spezifischer Berufsausbildung

KfZ der Klasse D1

  • zG Anhänger über 750 kg

D Mindestalter 18, 20, 21, 23 od. 24 Jahre
Das Mindestalter ist abhängig von Ihrer Tätigkeit und Qualifikation

KfZ ausgenommen AM, A1, A2, und A

  • Für mehr als 8 personen außer dem Fahrer
  • mit Anhänger bis max. 750 kg zG
  • Vorbesitz B
  • Einschluss D1

Mindestalter 18, 20, 21, 23 od. 24 Jahre
Das Mindestalter ist abhängig von Ihrer Tätigkeit und Qualifikation

KfZ der Klasse D mit Anhänger zG über 750kg

Vorbesitz D

Einschluss BE, D1E, sowie C1E bei Vorbesitz C1

L Mindestalter: 16 Jahre

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH. max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

  • bbH ax. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
 

T Mindestalter 16 Jahre

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • für Land- oder fortswirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger
  • Einschluss L
  • Die Klasse AM wird nicht mehr erteilt

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