Rechtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung sind:

die abgeschlossene Teilnahme am vorgeschriebenen theoretischen Unterricht die Übergabe einer Ausbildungsbescheinigung an den Prüfer vor der theoretischen Prüfung.

 

Die praktische Prüfung kann nur stattfinden nach:

zuvor bestandener theoretischer Prüfung der Übergabe der Ausbildungsbescheinigung über die praktische Ausbildung an den Prüfen.

Die Fahrschule ist zur Ausstellung der Ausbildungsbescheinigung verpflichtet.

Die Richtigkeit der Angaben auf den Bescheinigungen ist durch die Unterschrift des Fahrschulinhabers, des Fahrlehrers und jeweils auch durch die Unterschrift des Fahrschülers zu bescheinigen.