Die teoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann erst abgelegt werden, wenn Ihr Prüfungsauftrag vorliegt, Sie den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben und Sie in der Fahrschule in einer Vorprüfung gezeigt haben, daß Sie prüf ungsreif sind.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
Nach zweimaliger erfolgloser Wiederholung tritt eine gesetzlich vorgeschriebene "Zwangspause" von 3 Monaten ein, während der weitere Prüfungen nicht abgelegt werden dürfen.
Es lohnt sich also, auf die Prüfung gut vorbereitet zu sein, nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Kosten.
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig.