Die praktische Prüfung
Stadt, Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen sind die Stationen der praktischen Prüfung.
Daneben müssen bestimmte "Grundfahraufgaben" z.B. Anfahren am Berg u.a., erfüllt werden.
Aber keine Sorge: Bis zum Termin Ihrer praktischen Prüfung werden wir Sie so fit gemacht haben, daß Sie ganz gelassen zum Prüftermin kommen.
Und sollte sich doch ein wenig Nervosität einstellen, wird der Prüfer Verständnis dafür haben. Denn dieser hat Erfahrung im Umgang mit Prüflingen. Der Prüfer wird nichts Unmögliches von Ihnen verlangen.
Fahren Sie, wie Sie es bei uns gelernt haben - ganz normal. Kleine Fehler können vorkommen, aber man darf ihnen gedanklich nicht nachhängen, sonst können daraus größere entstehen. Also, ganz locker bleiben und konzentriert weiterfahren. Fragen Sie den Prüfer ganz ungeniert, wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie seine Anweisung nicht verstanden haben. Wichtig: Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Der Führerschein darf jedoch erst noch Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden.