Was ist des eigentlich?

Jedenfalls kein Provisorium, sondern ein Führerschein, der lebenslange Gültigkeit besitzt.
Doch während einer Probezeit, die mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis in den Klassen A, Al oder B beginnt (für die Klassen M, L und T gibt es keine Probezeit), sollen die Fahranfänger besonders vorsichtig und verantwortungsvoll Erfahrungen sammeln.

 

Das hat seinen guten Grund, denn seit Beginn der 80er Jahre zeigen die Daten der amtlichen Unfallstatistik eineweit überdurchschnittliche Unfallbeteiligung der jungen Fahranfänger. Der Führerschein auf Probe soll neben einer Reihe anderer Maßnahmen auch dazu beitragen, junge Fahrerinnen und Fahrer vor schwerem Schaden zu bewahren, der sich für ihr ganzes weiteres Leben nachteilig auswirken könnte.

Was also hat es auf sich mit dem Probeführerschein? Angenommen ein junger Fahrer fährt trotz "Rot" über eine Kreuzung und erhält eine Anzeige. Die Folge ist ein Bußgeldbescheid, der nach Rechtskraft beim Kraftfahrtbundesamt registriert wird. Gleichzeitig erhält die Führerscheinbehörde eine Benachrichtigung über diesen Verkehrsverstoß. Fahren trotz "Rot" ist bekanntlich eine jener Ordnungswidrigkeiten, die auch bei nur einmaliger Begehung sofort zu Maßnahmen der Behörde führt.

Aufbauseminer für Fahranfänger

Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, z.B. gegen den "Rotfahrer" die Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einem hierfür speziell ausgebildeten Fahrlehrer anzuordnen. Das Aufbauseminar muß innerhalb einer bestimmten Frist besucht und abgeschlossen werden. Bei Nichtteilnahme muß die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Inhalt und Umfang des Aufbauseminars Das Aufbauseminar ist keineswegs eine Art Fortsetzung des Fahrschulunterrichts, also kein "Nachsitzen". Die Teilnehmer sollen vielmehr durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Analysen ihres bisherigen Verhaltens lernen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Der Kurs ist in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen; er umfaßt 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und eine Fahrprobe von 45 Minuten (30 Minuten reine Fahrzeit) und muß innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen werden.

Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre

Die Anordnung eines Aufbauseminars führt zu einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.

Weitere Maßnahmen

Kommt es innerhalb der Probezeit und nach Teilnahme an einem Aufbauseminar zu einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen, wird die Behörde eine schriftliche Verwarnung zusenden und dem Betroffenen nahe legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommt es dennoch zu einer erneuten Auffälligkeit, muß die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen.