Die Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden.
So müssen zum Beispiel neben dem Hauptteil der praktischen Fahrstunden (Grundausbildung) gegen Ende der Ausbildung in den Klassen B, A und All mindestens jeweils 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten absolviert werden.

 

  • Normalfahrt
  • Nachtfahrt
  •  Überlandfahrt
  •  Autobahnfahrt

Sonderfahrten sind auch bei Führerscheinerweiterungen Pflicht.