Die Sonderfahrten
Die Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden.
So müssen zum Beispiel neben dem Hauptteil der praktischen Fahrstunden (Grundausbildung) gegen Ende der Ausbildung in den Klassen B, A und All mindestens jeweils 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten absolviert werden.
- Normalfahrt
- Nachtfahrt
- Überlandfahrt
- Autobahnfahrt
Sonderfahrten sind auch bei Führerscheinerweiterungen Pflicht.